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Auslandskrankenversicherung für das Praxissemester

Das Praxissemester oder das Auslandssemester ist für viele Studenten der erste langfristige Auslandsaufenthalt und erfordert deshalb eine gute Vorbereitung. Ein wichtiger Punkt ist die Absicherung durch eine Auslandskrankenversicherung

Solange Sie in Deutschland immatrikuliert sind und in den EU-Staaten das Praxissemester absolvieren, sind Sie weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird trotzdem empfohlen, da der Krankenrücktransport in die Heimat generell nicht übernommen wird. Erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Erstattet werden dann ggf. die entstandenen Kosten und zwar maximal in der Höhe, die die Kasse für diese Behandlung in Deutschland bezahlt hätte.